Als wesentliches Element des Europäischen Green Deal trat die EU-Taxonomie im Juli 2020 in Kraft, um Nachhaltigkeits- und Umweltziele in der Finanz- und Realwirtschaft stärker zu etablieren. Sie dient als wichtiges Instrument zur Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten auf Grundlage ihres Beitrags zu mehr Nachhaltigkeit, mit dem Ziel, Kapitalflüsse zunehmend auf nachhaltige Investitionen umzulenken. Durch die Festlegung klarer Kriterien für umweltverträgliche Aktivitäten bietet die EU-Taxonomie Unternehmen, Investoren und politischen Entscheidungsträgern einen standardisierten Rahmen zur Beurteilung und Offenlegung ihrer Umweltleistung.
Die EU-Taxonomie soll nicht nur die Transparenz und das Reporting von Unternehmen verbessern, sondern auch eine wichtige Rolle zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele innerhalb der EU spielen, insbesondere hinsichtlich des ehrgeizigen Ziels der Klimaneutralität 2050.