Die CSRD gibt einen einheitlichen Berichtstandard, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), vor. Dieser besteht aus einem sektoragnostischen Teil, der für alle Unterehmen sektorunabhängig gilt und einem sektorspezifischen Teil, der zurzeit von der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet wird. Diese sektoragnostischen ESRS bestehen aus zehn themenspezifischen Standards aufgeteilt nach den drei ESG-Themen und zwei themenübergreifenden allgemeinen Standards. Diese Standards umfassen insgesamt 84 Angabepflichten, 37 Unter-Themen und 1.144 Datenpunkten, die Unternehmen je nach Ausgang ihrer Wesentlichkeitsanalyse zur berichten haben.