Wie legt man Informationen richtig offen?
Nach einer Prüfungsphase von fast einem halben Jahr wurden die delegierten Rechtsakte, die die Anforderungen für die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) sowie Anforderungen zur ordnungsgemäßen Offenlegung von Informationen abdecken, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Artikel 8 Absatz 2 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 beschreibt grundlegende Leistungskennzahlen (KPIs) in Bezug auf den Umsatz, die Kapitalausgaben (CapEx) und die Betriebsausgaben (OpEx) für die Offenlegung. Er spezifiziert jedoch nicht die detaillierte Methodik für die Berechnung der Leistungskennzahlen und verweist stattdessen auf einen speziellen delegierten Rechtsakt. Wir haben bereits besprochen, wer früher berichten muss (EU-Taxonomie: Betrifft es mich).
Der zweite delegierte Rechtsakt (disclosure delegated act) klärt die Anforderungen des Artikels 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 und liefert die Methodik, den Inhalt und das Format für die Offenlegung von nichtfinanziellen und finanziellen Unternehmen zur EU-Taxonomie-Eligibilität und -Ausrichtung.
Was sollte offengelegt werden und wann?
Nichtfinanzielle Unternehmen
Zu Beginn des Jahres 2022 sollen nichtfinanzielle Unternehmen für das Jahr 2021 den Anteil der wirtschaftlichen Tätigkeiten, die für die Taxonomie geeignet und nicht geeignet sind, an ihrem Gesamtumsatz, CapEx und OpEx sowie qualitative Informationen zu den KPIs für die Offenlegung veröffentlichen. Offenlegungen zur EU-Taxonomie-Ausrichtung beginnen ab Januar 2023 für das Jahr 2022.
Finanzunternehmen
Für die Jahre 2022 und 2023 müssen Finanzunternehmen nur den Anteil ihrer Gesamtaktiva an Expositionen gegenüber:
- für die taxonomie-fähige (eligible) und nicht-fähige wirtschaftlichen Tätigkeiten
- Zentralregierungen, Zentralbanken und supranationalen Emittenten
- Derivaten
- Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung der NFRD verpflichtet sind, offenlegen. Die Offenlegung der EU-Taxonomie-Ausrichtung beginnt ab dem Jahr 2024.
KPIs
Nichtfinanzielle Unternehmen
Der delegierte Rechtsakt spezifiziert weitere KPIs in Bezug auf Umsatz, CapEx und OpEx sowie die Berechnungsmethode.
Finanzunternehmen
Dieser delegierte Rechtsakt führt KPIs und Berechnungsmethoden für Finanzunternehmen ein, die verwendet werden sollen.
- Vermögensverwalter - Green Investment Ratio (GIR), Anteil der durch einen Vermögensverwalter verwalteten EU-Taxonomie-ausgerichteten Investitionen am Wert aller Investitionen sowohl ihrer kollektiven als auch individuellen Portfoliomanagementaktivitäten
- Kreditinstitute - Green Asset Ratio (GAR) ist der Haupt-KPI, definiert als Anteil der von Kreditinstituten in umweltfreundliche wirtschaftliche Aktivitäten investierten Vermögenswerte an den Gesamtvermögenswerten.
- Investmentunternehmen - Separate KPIs für Dienstleistungen und Aktivitäten in ihren Konten und nicht in ihren Konten handelnd .
- Versicherungsunternehmen und Rückversicherer - KPIs für Investitions- und Underwriting-Aktivitäten.
Referenzen
COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) 2021/2139
COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) 2021/2178